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Schulden
Schulden

Im BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) ist das vertragliche Schuldverhältnis im gesamte zweiten Buch beschrieben. Im § 241 BGB wird bestimmt, dass der Gläubiger berechtigt ist, vom Schuldner eine Leistung einzufordern, wobei die Leistung auch in einem Unterlassen bestehen kann.  Vertragliche Schuldverhältnissen sind alle Verträge des täglichen Lebens.

Gläubiger

Der Begriff des Gläubigers ist eine Übersetzung des italienischen Creditore, das auf credere glauben zurückgeht. Ein Gläubiger glaubt dem zu Folge seinem Schuldner, dass dieser die Schuld erbringen wird. Als Gläubiger wird im Schuldrecht bezeichnet, wer von einem anderen, dem Schuldner, eine Leistung verlangen kann. Die Rechtsbeziehung zwischen Gläubiger und Schuldner wird als Schuldverhältnis bezeichnet.

     

Bei Rechnungen und Zahlungsaufforderungen ist zu beachten:

Es gibt viele Besonderheiten, die Sie in diesem Bereich beachten sollten.

  • Wann ist eine Forderung berechtigt?

  • Was können Sie unternehmen wenn eine Forderung unberechtigt ist?

  • Wann gilt eine Forderung als erledigt?

  • Gibt es Forderungen die gefährlich werden können?


Möchten Sie mehr zu diesem Thema erfahren, klicken Sie bitte hier.

Kontakt



Beratungsverein
Schuldnerhilfe e.V.
Bgm-Kirschbaum-Platz 7-9 `* 27580 Bremerhaven
Tel.  0471-944 68 2-0 * Fax: 0471-98 23 33 33 * post@brvs.de

 
 
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