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Schulden
Schuldner
Im BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) ist das vertragliche Schuldverhältnis im gesamte zweiten Buch beschrieben. Im § 241 BGB wird bestimmt, dass der Gläubiger berechtigt ist, vom Schuldner eine Leistung einzufordern, wobei die Leistung auch in einem Unterlassen bestehen kann. Vertragliche Schuldverhältnissen sind alle Verträge des täglichen Lebens.
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Gläubiger
Der Begriff des Gläubigers ist eine Übersetzung des italienischen Creditore, das auf credere glauben zurückgeht. Ein Gläubiger glaubt dem zu Folge seinem Schuldner, dass dieser die Schuld erbringen wird. Als Gläubiger wird im Schuldrecht bezeichnet, wer von einem anderen, dem Schuldner, eine Leistung verlangen kann. Die Rechtsbeziehung zwischen Gläubiger und Schuldner wird als Schuldverhältnis bezeichnet.
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Bei Rechnungen und Zahlungsaufforderungen ist zu beachten:
Es gibt viele Besonderheiten, die Sie in diesem Bereich beachten sollten.
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Schulden
In unserer Umgangssprache haben Schulden in den meisten Fällen die Bedeutung von Verbindlichkeiten. Genauer beschrieben: Rückzahlungsverpflichtungen gegenüber Dritter, die eine vereinbarte Gegenleistung bereits erbracht haben.
Sind Sie in der Situation Schulden zu haben, die Sie nicht mehr vereinbarungsgemäß bezahlen können, gilt zu beachten:
Zur Absicherung Ihres Lebens nehmen Sie Zahlungen nur noch nach dem Prioritätsprinzip vor. Wie Sie dies handhaben können Sie lesen, wenn Sie hier anklicken.
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Kontakt
Beratungsverein Schuldnerhilfe e.V.
Bgm-Kirschbaum-Platz 7-9 `* 27580 Bremerhaven
Tel. 0471-944 68 2-0 * Fax: 0471-944 68 2-69 * post@brvs.de