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Löschen von Daten
Im Fall der positiven Erledigung offener Forderungen, Rückzahlung offener Kredite etc. werden die Daten im Allgemeinen nach drei Jahren, respektive zum Ende des dritten Kalenderjahres (bei nicht-titulierten Forderungen < 1.000,00 EUR bereits nach 1 Monat) nach ihrer Verzeichnung gelöscht. Bei Minderjährigen direkt nach der Rückzahlung. Das gilt für
Haftbefehl zur Abgabe der Eidesstattlichen Versicherung sowie die Eidesstattliche Versicherung können durch Mitteilung der Löschung beim Amtsgericht auch früher gelöscht werden (§ 915 ZPO). Daten, die sich auf Giro- und Kreditkartenkonten sowie Handels- und Versandhandelskonten beziehen, werden nach Kontoauflösung gelöscht.