Beratungsverein Schuldnerhilfe


Direkt zum Seiteninhalt

Ein- und Ausgaben

Formulare

Einnahmen und Ausgaben

Die Einnahmen/Ausgaben-Rechnung ist ein wesentlicher Teil der Schuldnerberatung. Hierbei werden die nachhaltig erzielbaren Einkünfte gegen die Ausgaben (Pfändungsfreigrenzen) gehalten und so ein „freies Einkommen“ („pfändbares Einkommen“) ermittelt. Die Rate zur Schuldentilgung ist nur dann vom Schuldner tragbar, wenn sie niedriger ist als das freie Einkommen.

Monatliche Einnahmen und Ausgaben

Name

Datum

Einnahmen

Ausgaben

Wichtig! Alle Einnahmen, deren Höhe im Bescheid
für 1 bzw. 2 Wochen angegeben ist, müssen
mit 4,3 bzw. 2,15 malgenommen werden.
Einnahmen, die alle 2 Monate eingehen, werden
durch 2 geteilt.

Wichtig! Für Ausgaben, die nicht monatlich
getätigt werden, ermitteln Sie bitte einen
monatlichen Durchschnittswert.

Art

Euro

Art

Euro

Lohn/Gehalt

 

Miete (warm)

 

Lohn/Gehalt

 

Strom

 

ALG I

 

Gas

 

ALG I

 

Telefon (Festnetz)

 

ALG II

 

Telefon (Handy)

 

ALG II

 

Internet

 

Sozialhilfe

 

TV+Radio (GEZ)

 

Grundsicherung

 

TV+Radio (Kabelanschluss)

 

Grundsicherung

 

Fahrtkosten (BVG/PKW)

 

Rente

 

Kita/Hort/Schule

 

Rente

 

Versicherungen

 

Krankengeld

 

Versicherungen

 

Krankengeld

 

Versicherungen

 

Kindergeld

 

Versicherungen

 

Wohngeld

 

Zeitungen

 

Unterhalt

 

Vereinsbeiträge

 

Unterhaltsvorschuss

 

Kreditraten

 

Erziehungsgeld

 

Sonstige Raten

 

Sonstiges

 

Unterhaltszahlungen

 
   

Lebensmittel

 
   

Bekleidung

 
   

Freizeit

 
   

Haustier

 
   

Zigaretten

 
   

Sonstiges

 
       

Einnahmen ges.

 

Ausgaben ges.

 

Ausgaben ges.

     

REST

     

Zurück zum Seiteninhalt | Zurück zum Hauptmenü