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Einnahmen und Ausgaben
Die Einnahmen/Ausgaben-Rechnung ist ein wesentlicher Teil der Schuldnerberatung. Hierbei werden die nachhaltig erzielbaren Einkünfte gegen die Ausgaben (Pfändungsfreigrenzen) gehalten und so ein „freies Einkommen“ („pfändbares Einkommen“) ermittelt. Die Rate zur Schuldentilgung ist nur dann vom Schuldner tragbar, wenn sie niedriger ist als das freie Einkommen.