Beratungsverein Schuldnerhilfe


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Gläubiger

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Beratungsverein Schuldnerhilfe e.V.
Bürgermeister-Kirschbaum-Platz 7-9

27580 Bremerhaven

Tel. 0471-944 68 2-0
Fax: 0471-944 68 2-69

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Der Begriff des Gläubigers ist eine Übersetzung des italienischen Creditore, das auf credere
glauben zurückgeht. Ein Gläubiger glaubt dem zu Folge seinem Schuldner, dass dieser die
Schuld erbringen wird.
Als Gläubiger wird im Schuldrecht bezeichnet, wer von einem anderen, dem Schuldner,
eine Leistung verlangen kann. Die Rechtsbeziehung zwischen Gläubiger und Schuldner
wird als Schuldverhältnis bezeichnet.


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