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Gläubiger
Der Begriff des Gläubigers ist eine Übersetzung des italienischen Creditore, das auf credere glauben zurückgeht. Ein Gläubiger glaubt dem zu Folge seinem Schuldner, dass dieser die Schuld erbringen wird.
Als Gläubiger wird im Schuldrecht bezeichnet, wer von einem anderen, dem Schuldner, eine Leistung verlangen kann. Die Rechtsbeziehung zwischen Gläubiger und Schuldner wird als Schuldverhältnis bezeichnet.