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Durch ein Insolvenzverfahren wird dies Problem nicht gelöst. Im Insolvenzverfahren werden zwar Ihre Schulden aus dem Darlehn beseitigt (Restschuldbefreiung), weiterhin sind Sie Eigentümer der Immoblie und müssen weiterhin neue auflaufende Kosten tragen. Von diesen Kosten sind Sie erst dann befreit, wenn Sie nicht mehr im Grundbuch als Eigentümer eingetragen sind.
Aus dem Grundbuch kommen Sie auf verschiedenen Weg heraus<.
Durch Verkauf
Durch Versteigerung
Durch Aufgabe
Solange Sie dies nicht erreicht haben, tragen Sie weiter die Kosten:
Der monatlichen Hausgelder,
Neue Sonderumlagen, die von der Hausverwaltung beschlossen wurden
Grundsteuer
Versicherungen
und sonstige Grundbesitzabgaben
Haben Sie vor ein Insolvenzverfahren zu beantragen, ist der sicherste Weg für Sie als Immobilienbesitzer, die Immobilie vor der Verfahrenseröffnung losgeworden zu sein. Dabei ist es völlig egal zu welchem Preis die Immobilie verkauft wird, die restlichen Schulden aus der Immobilie werden im Insolvenzverfahren, durch den Antrag auf Restschuldbefreiung, sowieso erlassen.
Für ein ordentliches Insolvenzverfahren ist es wichtig, dass Sie kein Eigentümer mehr sind. Sind Sie kein Eigentümer, müssen Sie die Rechte und Pflichten aus dem Eigentum auch nicht mehr ausüben.
Wie dies funktionieren wird und Ihre Bank dabei mitspielen wird, erklären wir Ihnen in unserem ersten Beratungsgespräch.