Schuldnerberatung in Bremerhaven für Verbraucher und Selbständige


Direkt zum Seiteninhalt

Kontopfändung

Vollstreckung

Pfändungsschutzkonto


So funktioniert der neue Pfändungsschutz ("P-Konto") - Der Bank-Kunde muss mit Auflagen rechnen.

Kurz zusammengefaßt

Das P-Konto ist eine Sonderform des bisherigen Girokontos. Jede Bank ist verpflichtet (Gesetzliche Pflicht ab dem 1.7.2010) auf Wunsch des Kunden, ein bestehendes Konto in ein Pfändungsschutzkonto umzuwandeln

  • Pfändungsfreibetrag nach § 850c ZPO, monatlich 1.028,89 Euro,
  • für die erste unterhalrsberechtigte Person werden 387,22 Euro
  • für die zweite bis fünfte Person werden je 215,73 Euro hinzugerechnet.
  • Unabhängig von der Art der Einkünfte


  • Nicht verbrauchtes Guthaben wird auf den Folgemonat übertragen!


  • Erhöhung des Freibetrags bei
  • Unterhaltsverpflichtungen
  • Kindergeldbezug
  • Sonstigem gesundheitlich bedingtem Mehraufwand


  • Keine Kontosperrungen mehr möglich!


  • Wichtig zu wissen: Je Person ist nur 1 P-Konto möglich!

__________________________________________________________________________________________________

Pfändungsschutz

Girokontoinhaber können einen vorbeugenden Pfändungschutz beantragen und benanspruchen. Hierfür notwendig ist ein bei Ihrem Kreditinstut beantragter Vermerk.

Da dieser Vermerk auch nachteilige Folgen haben kann, bitte zuvor prüfen, ob ein solches Konto notwendig ist.

__________________________________________________________________________________________________

Wie läuft eine Kontopfändung ab?

Ein Gläubiger, der über einen "vollstreckbaren Titel" etwa durch einen gewonnenen Proßes oder eines zugestellten Vollstreckungsbescheides, kann er damit auf das Girokonto des Schuldners zugreifen. Dafür wird ein Pfändungs- und Überweisungsbeschluss beantragt und dem Kreditinstitut (Bank oder Sparkasse) zugestellt. Ab diesem Zeitpunkt bleibt das Girokonto für die Dauer von 14 Tagen gesperrt. Daueraufträge und Abbuchungen werden nicht mehr durchgeführt. In diesen 14 Tagen konnte der Schuldner beim Vollstreckungsgericht einen Pfändungsschutz beantragen. Diese Regelung gilt seit 1.1.2012 nicht mehr. Seit diesem Zeitpunkt ist das P-Konto der einzige Schutz gegen Pfändungsversuche der Gläubiger.

__________________________________________________________________________________________________

Wie hoch ist der Pfändungsschutz?

Auf Grundlage eines Freigabeantrages (Antrag nach § 850 k ZPO) berechnete das Vollstreckungsgericht die Höhe des Pfändungsschutz. Freigrenzen die für Arbeitseinkommen richten sich nach der Zahl der unterhaltsberechtigten Personen. Das Gericht berechnete den Freibetrag und hob die Pfändung per Beschluss wieder auf. Die Bank zahlte den pfändbaren Teil des Guthabens an den Gläubiger aus und über den Rest konnte der Schuldner wieder frei verfügen. - Dies gilt seit 1.1.2012 nichr mehr. Lediglich ein vorhandenes Pfändungschutzkonto hilft hier noch weiter.

Aus einer Kontopfändung entstehen schnell mehrere Probleme für den Schuldner. Besonders die Sperrung von Daueraufträgen und Abbuchungen führt zu neuen Problemen gegenüber Vermieter, Versicherungen usw.. Mehrfach gefändeten Girokonten werden oft durch die Banken gekündigt. Danach ist es sehr schwer überhaupt noch ein Girokonto zu bekommen.

__________________________________________________________________________________________________

Was hat sich mit dem P-Konto geändert?

Ohne Einschaltung des Vollstreckungsgerichtes gilt automatisch der Grundbetrag lt. ZPO Euro als pfändungsfrei. Pfändungsfreie Sozialleistungen und Unterhaltspflichten erhöhen den Pfändungsfreibetrag. Guthaben bis zum errechneten Pfändungsfreibetrag wird die Bank nicht an den Gläubiger auszahlen. Beträge die über die Freigrenze hinaus vorhanden sind wird die Bank an den Gläubiger auszahlen. Eine Sperrungs des Girokontos ist nicht mehr erforderlich. Weiterer Pfändungsschutz kann wie bisher beim Vollstreckungsgericht beantragt werden.

__________________________________________________________________________________________________

Können alle Konto umgestgellt werden?

Nein, hierzu bedarf es einer Vereinbarung zwischen Kunde und Bank. Nach dem Gesetz ist eine Umstellung innerhalb vier Geschäftstagen rückwirkend zum Monatsersten möglich - ein Rechtsanspruch besteht darauf jedoch nicht. Erlaubt ist jeder Person ein P-Konto. Um mehrere P-Konto eines Schuldners zu verhindern, soll zwischen den Banken ein Datenabgleich erfolgen. Laut Bundesjustizministerium darf ein P-Konto zu keiner geringeren Bonitätsbewertung führen.

__________________________________________________________________________________________________

Gibt es das P-Konto für Selbständige?

Ja, zur bisherigen Rechtslage handelt es sich hier um eine einschneidene Veränderung. Bisher konnten im Wesentlichen lediglich Sozialleistungen und Arbeitseinkommen vor Pfändungen geschützt werden. Für ein P-Konto gilt jeoch der persönliche Pfändungsfreibetrag auch für Einkünfte von Selbstständigen.

__________________________________________________________________________________________________

Haben P-Konto Nachteile?

Durchaus, der Bankkunde wird mit einigen Auflagen rechnen müssen. Einige Banken werden EC- und Kreditkarten verweigern, Überziehungen nicht zulassen oder höhere Kontoführungsgebühren berechnen. Neukunden mit dem Wunsch nach einem P-Konto werden möglicherweise abgelehnt.

__________________________________________________________________________________________________

Kontakt
Beratungsverein Schuldnerhilfe e.V.
Bgm-Kirschbaum-Platz 7-9 `* 27580 Bremerhaven
Tel. 0471-944 68 2-0 * Fax: 0471-944 68 2-69 * post@brvs.de



folge uns zu facebook


Start | Schulden | Insolvenz | Vollstreckung | Pfändungsschutz / Vollstreckungsschutz | Selbständige in der Krise | Immobilie in der Krise | Unsere-Arbeit | Kontakt | Inhaltsverzeichnis | Sitemap


Zurück zum Seiteninhalt | Zurück zum Hauptmenü