Pfändbarer Betrag - Unabhängige Schuldnerberatung

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Pfändbarer Betrag

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Wenn Sie berechnen wollen, welcher Betrag Ihrer Bezüge der Pfändung nach §850c ZPO unterliegt, senden Sie uns eine e-mail mit dem Vermerk "pfändbarer Betrag". Wir senden Ihnen dann eine Datei, mit der Sie pfändbare Beträge berechnen können.


     

Kontakt



Beratungsverein
Schuldnerhilfe e.V.
Bgm-Kirschbaum-Platz 7-9 `* 27580 Bremerhaven
Tel.  0471-944 68 2-0 * Fax: 0471-98 23 33 33 * post@brvs.de

 
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