Beratungsverein Schuldnerhilfe


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pfändbarer betrag

formulare

Berechnung für Pfändungen monatlicher Bezüge

Kontakt

Beratungsverein Schuldnerhilfe e.V.
Bürgermeister-Kirschbaum-Platz 7-9

27580 Bremerhaven

Tel. 0471-944 68 2-0
Fax: 0471-944 68 2-69

post@brvs.de


Wenn Sie berechnen wollen, welcher Betrag Ihrer Bezüge der Pfändung nach §850c ZPO
unterliegt, rufen sie unsere Excel-Tabelle auf dieser Seite auf. Der aus dieser Berechnung
sich ergebene Betrag, ist dann in der in Pfändungstabelle ZPO, monatliche Einkünfte
auszulesen.


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