Beratungsverein Schuldnerhilfe


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Schuldner

Kontakt

Beratungsverein Schuldnerhilfe e.V.
Bürgermeister-Kirschbaum-Platz 7-9

27580 Bremerhaven

Tel. 0471-944 68 2-0
Fax: 0471-944 68 2-69

post@brvs.de


Im BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) ist das vertragliche Schuldverhältnis im gesamte zweiten
Buch beschrieben. Im § 241 BGB wird bestimmt, dass der Gläubiger berechtigt ist, vom
Schuldner eine Leistung einzufordern, wobei die Leistung auch in einem Unterlassen
bestehen kann. Vertragliche Schuldverhältnissen sind alle Verträge des täglichen
Lebens.

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Pflichten des Schuldners

Für die Erledigen eines Schuldverhältnisses ist es nicht getan, dass der Schuldner alles
Erforderliche zur Erbringung einer Leistung getan hat. Der Schuldner schuldet nicht nur
eine Leistung, sondern ebenso auch den Leistungserfolg. Die Verbindlichkeit erlischt dann,
wenn der Leistungserfolg da ist. Dazu muss die vereinbarte Leistung am vereinbarten Ort zur
vereinbarten Zeit vollständig erbracht sein.


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